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Welchen Nutzen bieten wir Ihnen?

    Sie benötigen nicht einfach nur eine passende Lösung für Ihr Anliegen, sondern auch die Gewissheit, dass Sie über diese Lösung verfügen können.

Die Grundlage, auf der Sie Ihre Entscheidungen fällen, müssen rechtssicher sein. Es soll funktionieren.

Im Rahmen der Generationenberatung geben wir mit Ihnen gemeinsam Ihren Vorstellungen und Wünschen einen verlässlichen Rahmen und eine solide Basis, damit Ihr Plan funktioniert.

Feststellung:

Das Gelingen des Lebensplanes ist bei den meisten Menschen vom Zufall abhängig, weil die Rahmenbedingungen, in denen wir leben, oft aus Unkenntnis nicht beachtet werden.

Ungewollt und unbemerkt kann sich jede Vorsorge, ob es um die Begleitung der Kinder in ihr selbständiges Leben, die Erfüllung eigener Wünsche und Ziele,- oder die Sicherung der eigenen sozialen Existenz geht, in „Luft“ auflösen.

Ist ab dem 18. Lebensjahr in Deutschland keine rechtswirksame Vorsorgevollmacht erstellt, kann jederzeit eine Entmündigung eintreten. Damit kann ich nicht selbst entscheiden, was ich mache, wo ich leben, mit wem ich Kontakt habe usw. und habe keinen Zugriff auf mein Eigentum.

Die freie Wahl hat man in Bezug auf seinen freien Willen, sein Selbstbestimmungsrecht, aber nur dann, wenn man es so organisiert, dass es immer in dem Rahmen ablaufen wird, den man für sich festgelegt hat.

Begründung:

a)

BGB §1814 (1) besagt: „Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).“

Amtliche Betreuung bedeutet, einen rechtlichen Vormund zu haben.

Auch wenn die Eltern, der Ehepartner/Partner usw. bestimmt wird, sind sie an die Weisungen des Betreuungsgerichtes wie eine fremde Person gebunden und diesem rechenschaftspflichtig.

b)  

Hinzu kommt bei mitarbeitenden Familienangehörigen (auch im weitesten Sinn), Gesellschaftern und Geschäftsführern, angestellten Freiberuflern, oder Lehrer/Erziehern an nicht öffentlichen Schulen, dass der Sozialversicherungsstatus entscheidend, ob im Leistungsfall trotz gezahlter Beiträge überhaupt einen Leistungsanspruch, auch aus privaten Verträgen, besteht.

Die Einstufung „angestellt“ oder „selbständig“ ist oftmals nicht rechtskonform deklariert worden. Sie wird erst im Leistungsfall vom Rentenversicherungsträger überprüft.

Die Wirksamkeit abgeschlossener Verträge kann sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellen.

Krebsfrüherkennung neu seit 2023

Nur fünf Krebsarten werden bei den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen gesucht, Hautkrebs, Prostatakrebs, innere und äußere Geschlechtsorgane der Frau und Darmkrebs.

Ein sehr häufiger, der Lungenkrebs und alle weiteren sind in die Vorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einbezogen.

Seit kurzem ist es möglich, nur durch eine Blutuntersuchung sehr viel früher, schon im symptomlosen Stadium, ein Krebsrisiko und Krebsvorstufen zu erkennen. Das Ergebnis ist nicht auf einzelne Krebsarten beschränkt!

Da sehr viel früher erkannt, kann der Krebs erfolgreicher bekämpft werden. Über den Link  Krebsfrüherkennung  können Sie sich informieren und die Früherkennung für sich selbst organisieren.

Sie können auch gern Rücksprache mit uns halten. Wir beantworten Ihre Fragen gern.

 

 Finden Sie hier die Krankenversicherung, die zu Ihnen passt!            https://www.kv-fux.de/rechner/?lid=102 

 Zahnzusatzversicherung       https://onlineabschluss.universa.de/zahnzusatz?kk=XH5yYzQ3MEAQKCpUa2VCMCwpOj8nHw%3d%3d

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